Amonium im Trinkwasser entsteht hauptsächlich durch die Infiltration von Stickstoff aus menschlichem Dünger (Urin).
Referentiell, nach der die
Analyse durchgeführt wird:Die Analyse zur Bestimmung von Ammoniak im Trinkwasser wird im eigenen Labor gemäß der Norm national SR ISO 7150-1:2000 durchgeführt.
Prinzip der Methode: Die Bestimmung von Ammonium im Trinkwasser erfolgt durch spektrophotometrische Analyse.
– Menge der ungeeigneten Probe, in ungeeigneten Behältern entnommene Probe, nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Proben usw.
Recipient of harvesting – sauberer Behälter, muss in Polyethylen- oder Glasbehältern mitgenommen werden.
Die für die Durchführung der Analyse erforderliche Probenmenge - mindestens 200 ml.
Verarbeitung nach der Ernte erforderlich – nicht erforderlich.
Stabile Probe – Sie müssen so schnell wie möglich analysiert oder bis zur Analyse bei einer Temperatur zwischen 2 ° C und 5°Caufbewahrt werden. Eine Ansäuerung mit Schwefelsäure bei pH<2 kann ebenfalls durchgeführt werden, sofern eine Kontamination der angesäuerten Probe durch Absorption von Ammoniak aus der Atmosphäre vermieden wird.
Adding method - spectrophotometrica.
Referenzwerte nach dem Wassergesetz1) 2) Wasser sollte nicht aggressiv sein >
n Parameter / Maßeinheit CA value (maximal zulässige Konzentration)
Ammonium 2) ,mg/L
Die Kenntnis des Ammoniumwertes ist extrem wichtig? bei der Beurteilung des Verschmutzungsgrades des Trinkwassers, um den Grad der Güllebelastung ausdrücken zu können. Kann aus tiefen Quellen stammen und in diesem Fall kann Ammonium pflanzlichen Ursprungs sein. In diesen Fällen kann es auch in einer Konzentration über dem Grenzwert als ungefährlich angesehen werden.
Das Vorhandensein von Ammoniak ist mit Eisen und Mangan verbunden, und bei ihrer Reduktionsbehandlung nimmt ihre Oxidationswirkung ab. Es kann durch einen energetischen Chlorierungsprozess eliminiert werden, in diesem Zusammenhang werden spezielle Tanks und Filter verwendet.
Bibliographie: LEGEA 458/2002 in der durch das Gesetz Nr. 311/2004, die Regierungsverordnung Nr. 11/2010, das Gesetz Nr. 124/2010 und die Regierungsverordnung Nr. 1/2011 geänderten und ergänzten Fassung Nr. 311/2004, die Regierungsverordnung Nr. 124/2010 und die Regierungsverordnung Nr. 1/2011