Unter festem Rückstand versteht man die Gesamtheit der in Wasser gelösten organischen und anorganischen Substanzen, die bei einer Temperatur von 105 ± 20C stabil sind.
Referentiell, danach wird die Analyse durchgeführt
: Die Analyse zur Bestimmung des fixierten Wasserrückstands wird im eigenen Labor nach den Standards national STAS 3638-76.
Prinzip der Methode:
Die Bestimmung der festen Rückstände im Trinkwasser erfolgt durch Trocknen am Ofen.
Fälle von Probenablehnung – Menge der ungeeigneten Probe, Proben, die in ungeeigneten Behältern entnommen wurden, Proben, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet sind usw.
Empfänger der Ernte – sauberer Behälter, der Behälter wird mit ganzem Wasser gefüllt, um die Bildung von Luftblasen zu vermeiden, dann schließen Sie den luftdichten Behälter.
Die für die Durchführung der Analyse erforderliche Probenmenge - mindestens 200 ml.
Verarbeitung nach der Ernte erforderlich – nicht erforderlich.
Stabile Probe – frisch geerntetes Wasser ist 3 Stunden bei Umgebungstemperatur stabil.
Analysemethode - gravimetrica.
Referenzwerte für Trinkwasser und Mineralwasser = "color: #000000; font-size: medium;
">1) Parameter / Maßeinheit | CMA-Wert (Maximal zulässige Konzentration) |
Fixed residue, mg/ L | < | span class= "a " style= " ausnahmsweise zugelassen:minim 30 mg/l – maximum 1200 mg/l < |
> Empfehlungen für die Durchführung der Analyse/ Auswirkungen der Überschreitung der Referenzwerte –
Die Qualität von Mineralwässern (flach oder kohlensäurehaltig) hängt vom Gehalt des festen Rückstands ab, der sich nicht auf Verunreinigungen, sondern auf den Gehalt an Mineralsalzen bezieht. Am besten sind schlecht mineralisierte oder flache Gewässer, da sie unbegrenzt konsumiert werden können. Hochmineralisiertes Wasser sollte nur auf Empfehlung des Arztes konsumiert werden, da es Nieren- und Gallenprobleme verursachen kann.
Bibliographie:
- LEGEA 458/2002 in der durch das Gesetz Nr. 311/2004, die Regierungsverordnung Nr. 11/2010, das Gesetz Nr. 124/2010 und die Regierungsverordnung Nr. 1/2011 geänderten und ergänzten Fassung